Hinweisgeberschutzgesetz

Die Hinweisgeberrichtlinie, auch bekannt als Whistleblower-Richtlinie (WBRL) trägt dazu bei, dass Personen, die für öffentliche oder private Organisationen arbeiten oder mit ihnen in Kontakt stehen, vor Repressalien geschützt sind, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse berühren. Diese Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen und können dazu beitragen, dass das öffentliche Interesse gewahrt bleibt. Potenzielle Hinweisgeber zögern jedoch möglicherweise aus Angst vor Repressalien, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Die Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten soll einen ausgewogenen und wirksamen Schutz von Hinweisgebern auf EU- und internationaler Ebene gewährleisten.

Meldestelle für interne und externe Beschwerden der Firma Südmetall:

Thomas Göbel – goebel@isc-service.de – Tel. +49 (0)172 1434385