1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) der SÜD-Metall Beschläge Schweiz GmbH (nachfolgend «SÜD-METALL» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Produkte») von SÜD-METALL. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SÜD-METALL geschäftliche Beziehungen pflegt und die Produkte von SÜD-METALL nicht zum persönlichen, privaten Gebrauch bezieht. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein und erfolgen ausschliesslich an Kunden im B2B-Bereich.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SÜD-METALL hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.suedmetall.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei SÜD-METALL bezogen werden.
Durch jede Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB. Anwendbar sind die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden gültigen Fassung.

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von SÜD-METALL für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. SÜD-METALL ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.
Die Masse, Abbildungen und Angaben sind unverbindlich. Modelländerungen sind vorbehalten.

3. Preis

Die in unseren Katalogen angegebenen Preise sind unverbindliche Endverbraucher Richtpreise (im Sinne von UVP) in Schweizer Franken (nachfolgend «CHF» genannt). Bei Auftragserteilung kommen mengenabhängige Tagespreise bzw. die aktuellen Preise gemäss Online-Shop zur Anwendung. Der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht berücksichtigt und wird offen verrechnet. Auf den meisten Artikeln mit elektrischen oder elektronischen Komponenten sowie Chemisch-Technische Artikel wird eine vorgezogene Recyclinggebühr erhoben, diese wird separat offen dem aktuellen Index angepasst ausgewiesen.

Elektrische Ausrüstung 
Kosten für Änderung der elektrischen Ausrüstung, zur Anpassung an Hausvorschriften des Käufers oder an Vorschriften kantonaler oder lokaler Institutionen, gehen zu Lasten des Käufers.

Beschaffungskosten
Bei Spezialanfertigungen und Waren, die wir nicht im Lagersortiment führen, werden die Beschaffungskosten, inklusiv allfälliger Importspesen, in Rechnung gestellt.

Preisanfragen
Für grössere Mengen, Spezialanfertigungen und Waren, die wir nicht im Lagersortiment führen, geben wir Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich ein passendes Angebot ab. Die in der Offerte genannten Preise sind nur bei sofortiger Bestellung und bei Abnahme der angegebenen Mengen verbindlich.

4. Verfügbarkeit

SÜD-METALL legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen, Unterbrechung oder Beeinträchtigung von Lieferketten sowie Fälle von höherer Gewalt (wie Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Ereignisse etc.) kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. SÜD-METALL behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware nach erfolgter Auftragsbestätigung bzw. nach erfolgtem Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde umgehend über die Nichtlieferbarkeit der bestellten Ware in Kenntnis gesetzt. Eine zu diesem Zeitpunkt vom Kunden bereits erbrachte Leistung wird innerhalb von spätestens 20 Tagen rückerstattet. Die Rückerstattung wird nicht verzinst.

5. Vertragsabschluss

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im Online-Shop unter www.suedmetall.ch publiziert sind sowie sonst wie (z.B. Katalog) angeboten werden, gelten als unverbindliches Angebot. Telefonisch offerierte Preise sind nur gültig bei sofortiger Zusage, schriftliche Offerten von SÜD-METALL behalten 30 Tage ihre Gültigkeit sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
SÜD-METALL bestätigt den Eingang der Bestellung mittels E-Mail. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots durch SÜD-METALL dar.
Der Vertragsschluss erfolgt erst durch Zustellen einer Auftragsbestätigung, einer Versandbestätigung oder durch Auslieferung der Produkte.

6. Kundenaccount

Online-Bestellungen setzen eine Registrierung des Kunden auf www.suedmetall.ch und das Vorhandensein eines Kunden-Accounts voraus.
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen sowie die Zugangsdaten vertraulich zu halten und keinen unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde bestätigt zudem, dass sämtliche Personen, welche über den Kunden-Account Erklärungen für den Kunden abgeben, auch tatsächlich berechtigt sind, den Kunden rechtsgültig zu verpflichten.
Der Anbieter behält sich vor, den Kunden-Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren, sofern der Kunde den Zugang unter Angaben von falschen Daten erwirkt hat, der Kunde die vertraglichen Bedingungen verletzt, oder die Sperrung zur Wahrung der Sicherheit und Integrität der IT-Infrastruktur des Anbieters notwendig ist.
Der Kunde ist verpflichtet, SÜD-METALL umgehend zu kontaktieren und zu informieren, wenn er Grund zur Annahme hat, dass sein Kunden-Account von unberechtigten Dritten missbraucht wird bzw. wurde. Der Kunde hat gegenüber SÜD-METALL grundsätzlich für sämtliche Handlungen einzustehen, die unter Verwendung des Kunden-Accounts vorgenommen werden. Eine Verantwortlichkeit entfällt lediglich, sofern der Kunde nachweist, dass er den Anbieter unverzüglich informiert und keine Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Kunden-Account verletzt hat.

7. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Zahlungskonditionen sind 30 Tage netto. SÜD-METALL behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von SÜD-METALL. Der Kunde räumt SÜD-METALL das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde SÜD-METALL unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und SÜD-METALL kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann SÜD-METALL frühestens acht Kalendertage, nachdem SÜD-METALL dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.
SÜD-METALL kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von 10,00 CHF erheben. SÜD-METALL behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, einen Verzugszins geltend zu machen.

9. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen werden gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von SÜD-METALL möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.
Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann SÜD-METALL den Vertrag auflösen (stornieren) sowie eine Umtriebsentschädigung in Form von einer Verarbeitungsgebühr von 10% verrechnen. Im Falle einer Lieferverzögerung von SÜD-METALL gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet SÜD-METALL dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge innert spätestens 20 Tagen nach Stornierung zurück. Die Rückerstattung wird nicht verzinst.

10. Lieferkosten

Wir bei Südmetall berechnen die Frachtkosten erst direkt bei der Versendung, da wir unsere KundInnen unnötige Frachtkostenpauschalen ersparen wollen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn wir Ihnen die Frachtkosten im Bestellprozess und auf der Bestellbestätigung noch nicht anzeigen können. Sie erhalten die exakten Kosten mit der Rechnung.
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die jeweils gültigen Preislisten. Die Preise gelten netto ab Werk oder Lager, ausschliesslich Verpackungskosten nach Aufwand, jedoch mindestens 9.50 CHF pro Paket/Sendung exkl. MwSt.
Alle abweichenden Gewichte und Masse laufen individuell über Anfrage und werden nach tatsächlichem Aufwand und Kosten weiterverrechnet.

11. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Mängel, die sofort erkennbar sind (offene Mängel) sind umgehend nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel innert 5 Kalendertagen nach Erkennen zu rügen. Eine Verletzung dieser Bestimmung führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.
Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Eine Verletzung dieser Bestimmung führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

12. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

13. Rücksendungen

Rücksendungen von Produkten, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie werden nur nach vorgängiger Vereinbarung mit SÜD-METALL angenommen. Es gelten sinngemäss die Regeln gemäss Ziffer 9. Abs. 1 zur Stornierung von Bestellungen.
Massanfertigungen, Artikel ausserhalb des Lagersortimentes und kundenspezifische Lösungen können nicht zurückgegeben werden. Die Produkte sind, mit sämtlichem Zubehör, in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken.
Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Optional kann auch unser „Retoure-Formular“ angefordert werden und dies der Ware beigelegt werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann SÜD-METALL die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an SÜD-METALL muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt SÜD-METALL keine Haftung.
Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.
SÜD-METALL behält sich vor, für Umtriebe oder Instandstellung die Gutschrift entsprechend zu kürzen.

14. Gewährleistung

Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei SÜD-METALL die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.
Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt SÜD-METALL im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Gewährleistung vollständig weg.
Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens SÜD-METALL hinausgeht, räumt SÜD-METALL seinem Kunden die Möglichkeit ein, die entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, sofern dies der Hersteller nicht bereits direkt dem Kunden gegenüber einräumt. SÜD-METALL kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage und der Bewilligung des Austauschs seitens SÜD-METALL Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung der Gewährleistung kann der Kunde das Ersatzgerät zum Preis des Übergabezeitpunktes an ihn erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät gemäss Ziffer 12 zurückzusenden.

15. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann SÜD-METALL Kosten erheben. Gleiches gilt für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungspflicht kein Gewährleistungsfall vorliegt und der Kunde dennoch auf einer Reparatur besteht.

16. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen SÜD-METALL und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet das mit der Ausführung betraute Unternehmen.

17. Datenschutzerklärung

Mit der Akzeptanz der AGBs wird automatisch unsere Datenschutzerklärung in der jeweiligen im Zeitpunkt der Akzeptanz der AGB gültigen Fassung akzeptiert.

18. Eigentums- und Urheberrecht

Jede Verwertung bildlicher oder textlicher Darstellungen ist ohne unsere schriftliche Genehmigung verboten.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist – zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten – der Sitz der SÜD-METALL. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen.

Luzern, 01. Januar 2022